AGB

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Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AGB)

1.       Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für sämtliche Angebote auf der Webseite mein-berchtesgaden-urlaub.de von KF Touristik & Service GmbH („Vermittlerin“), die dem Kunden einen Mietvertrag über eine Ferienunterkunft („Mietobjekt“) als einzelne touristische Leistung mit dem jeweiligen Eigentümer („Vermieter“) auf dessen Namen und Rechnung vermittelt.

2.      Anmeldung und Vertragsschluss

2.1     Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde (w/m/d) der Vermittlerin den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über das Mietobjekt und den Abschluss eines Mietvertrages mit dem jeweiligen Vermieter auf der Grundlage seiner Beschreibung des Mietobjektes auf der Internetseite der Vermittlerin und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Der Kunde hat die korrekte Personenzahl anzugeben, die das Mietobjekt belegt (Erwachsene und Kinder) sowie den Wunsch nach Haustiermitnahme. Nicht angezeigten Personen ist der Aufenthalt und die Übernachtung im Mietobjekt nicht gestattet (siehe Ziffer 4.1).

2.2     Der Vermittlungsvertrag mit der Vermittlerin kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch die Vermittlerin zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme des Vermieters als Vertragspartner des Kunden, worüber die Vermittlerin den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Der vermittelte Vertrag (Mietvertrag) wird nur zwischen dem Kunden und dem Vermieter als Eigentümer des Mietobjektes geschlossen. Die Erbringung der Unterkunftsleistung obliegt nicht KF Touristik & Service GmbH als Vermittlerin, sondern wird vom Vermieter des gebuchten Mietobjekts in eigener Verantwortung wahrgenommen. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen wegen der Vermietung an ihn richten.

2.3     Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Die Vermittlerin weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für einen Vertrag über die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Ferienunterkünfte kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann seine bei der Anmeldung abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Mietvertrag auf Basis dieser AGB ist stets möglich (siehe Ziffer 7).

3.       Zahlungen

3.1     Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Buchungsbestätigung spätestens zu zahlen. Die Anzahlung findet Anrechnung auf den Gesamtpreis. Die Restzahlung auf den Mietpreis und die Kurtaxe sind bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Mietaufenthaltes fällig und zu zahlen. Bei einer Buchung innerhalb der genannten Frist ist der Gesamtbetrag zu diesem Zeitpunkt mithin komplett fällig und zu zahlen.

3.2     Der Mietpreis umfasst die Nutzung des Mietobjektes inklusive Inventar sowie dazu gehörige Außenanlagen ( wenn in der Beschreibung des Vermieters genannt). Der Mietpreis beinhaltet stets die Endreinigung, Betriebskosten, Bettwäsche und Handtücher, aber nicht die Kurtaxe. Diese ist gesondert zu entrichten und kann in aktueller Höhe der Webseite des Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden entnommen werden.
Ein Handtuchwechsel ist ab einem Aufenthalt von acht Nächten inklusive.

3.3     Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit jeder Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto der Vermittlerin. Die Vermittlerin ist inkassobevollmächtigt für sämtliche Zahlungen an den Vermieter.

3.4     Werden fällige Zahlungen vom Mieter trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Vermittlerin berechtigt, von sämtlichen, mit dem Kunden geschlossenen Verträgen (Vermittlungsvertrag, Mietvertrag), auch in Vertretung des Vermieters, zurückzutreten bzw. diese zu stornieren und den Kunden mit Schadensersatz, orientiert an der Höhe der Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 7.2 zu belasten.

3.5     Sofern eine Kaution zu hinterlegen ist, wird sowohl in der Beschreibung des Mietobjektes als auch in der Buchungsbestätigung ausdrücklich auf diesen Umstand und die Höhe der Kaution hingewiesen. Die Kaution dient der Absicherung von Schäden. Sie wird zusammen mit der Restzahlung fällig. Sie wird nach Bestandsaufnahme vom Vermieter über die Vermittlerin zurückgezahlt. Sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Aufenthaltsende des Kunden zurückgezahlt. Die Kaution ist mit der Restzahlung bis spätestens 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn fällig und zu zahlen.

4.       Zweck der Vermietung, An- und Abreise, Schlüsselübergabe

4.1     Das gemietete Mietobjekt darf nur zu Urlaubs-, Bildungs- und kurzfristigen Aufenthaltszwecken genutzt und nur mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Der Vermieter und die Vermittlerin in Vertretung des Vermieters können überzählige Personen aus dem Mietobjekt und vom Grundstück verweisen. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Sofern der Empfang weiterer Personen im Mietobjekt geplant ist, kann dies nach vorheriger Einwilligung der Vermittlerin geschehen.

4.2     Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Die Mietzeit beginnt am Anreisetag ab 16 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Anreise hat der Mieter in jedem Fall anzuzeigen. Die Anreise ist nur zwischen 16 bis 20 Uhr möglich. Bei verspäteter Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Mietobjektes nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mieters bleibt unberührt.

4.3     Die Schlüsselübergabe erfolgt via Schlüsselbox, die sich in der Nähe des Eingangs des Mietobjektes oder an unserem Büro befindet. Den hierfür benötigten Zahlencode und Standort der Schlüsselbox erhält der Kunde ca. eine Woche vor Anreise per E-Mail.

4.4     Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zu übergeben. Das Inventar muss an den dafür vorgesehenen Platz zurück geräumt werden. Der entstandene Müll ist zu entsorgen. Jegliche Lebensmittel müssen aus dem Kühlschrank, dem Gefrierfach und allen Schränken entfernt werden, auch persönliche Gegenstände des Mieters. Die Endreinigung ist inklusive und erfolgt durch den Vermittler. Trotz vereinbarter Endreinigung ist das Mietobjekt immer zumindest aufgeräumt zu hinterlassen, mit geleerten Geschirrspülern, Kühl- / Gefrierschränken und Müllbehältern. Lebensmittel, Flaschen, Papier und Verpackungen sind mitzunehmen oder fachgerecht zu entsorgen. Auch die gründliche Reinigung und das Aufräumen des Geschirrs und der Küchengegenstände sowie des Grills obliegen immer dem Mieter. Alle Fenster sind bei Abreise zu schließen und elektronische Geräte sowie Lichter auszuschalten, wie auch bei jedem Verlassen der Wohnung während der Mietzeit.

4.5     Die Reinigungspauschale umfasst eine gewöhnliche Endreinigung entsprechend der Mietzeit. Bei einem durch den Kunden überdurchschnittlich verschmutzten Mietobjekt, das zu einem Mehraufwand bei der Reinigung führt, ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Mehraufwand dem Mieter gegen Nachweis separat abzurechnen und die Kosten ersetzt zu erhalten. Dies kann auch bei noch notwendigen Müll- und Leergutentsorgungen, der Grill- und Kaminreinigung sowie bei extremer Verschmutzung des Backofens der Fall sein.

5.       Behandlung des Mietobjektes durch den Mieter

5.1     Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt und seine Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Der Kunde ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Grundstückes, des Hauses, der Wohnung oder des Inventars des Mietobjektes als Mieter gesetzlich haftbar.

5.2     Der Kunde hat als Mieter bei Ankunft das Mietobjekt auf Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

5.3     Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Objekten in oder am Mietobjekt ist verboten. Eine Untervermietung des Mietobjektes durch den Kunden ist nicht gestattet.

5.4     Die Mitnahme von Haustieren in das Mietobjekt ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde, das Tier vom Kunden bei Anmeldung angegeben und in der Buchungsbestätigung von der Vermittlerin bestätigt wurde. Die Vermittlerin und der Vermieter behalten sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall nicht zur Mitnahme zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres (dies gilt nicht für Kleintiere, die im Käfig mitzubringen und zu halten sind). Schlafzimmer dürfen von Tieren nicht betreten und Betten, Sofas und Sitzmöbel von Tieren nicht genutzt werden. Mitgebrachte Tiere, insbesondere Hunde, müssen hausrein sein. Es gelten die Verhaltensregeln für Objekte, die mit Hund gebucht werden, die dem Mieter vorab überlassen werden. Die Erlaubnis, ein Tier im Mietobjekt zu halten, kann jederzeit vom Vermieter oder der Vermittlerin widerrufen werden, sofern Unzuträglichkeiten oder Schäden eintreten.

5.5     Partys sind im Mietobjekt und in den ggf. vorhandenen Außenanlagen des Mietobjektes untersagt.

5.6     Die Hausordnung ist von allen Personen einzuhalten, insbesondere hat der Mieter den speziellen Anweisungen des Vermieters in der Info-Mappe im Mietobjekt oder an den nutzbaren Einrichtungen (z. B. Kaminofen, Sauna, Pool, Whirl-Pool, Spielgeräte, Fahrräder) zwingend Folge zu leisten. Alle im Mietobjekt vorhandenen Geräte und nutzbare Einrichtungen (siehe Auflistung in Satz 1) sind vorschriftsmäßig und ordnungsgemäß zu bedienen. Brennholz jeglicher Art einschl. sonstigem Anzündmaterial ist nicht im Mietpreis inkludiert und wird nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Alle nutzbaren Einrichtungen, Geräte und Spielgeräte werden vom Mieter auf eigene Gefahr genutzt.

5.7     Im Mietobjekt ist das Rauchen untersagt. Zuwiderhandlungen werden vom Vermieter mit Reinigungskosten in konkret angefallener, angemessener Höhe belegt und dem Mieter in Rechnung gestellt.

5.8     Das Aufladen von Elektroautos, auch von Hybridfahrzeugen, über das Stromnetz des Mietobjektes mit Haushaltsstrom ist untersagt. Der Vermieter behält sich vor, durch Missachtung dieses Verbots schuldhaft verursachte Schäden vom Mieter geltend zu machen. Es sind öffentliche Ladestationen zu nutzen oder eine vom Vermieter eigens ausgewiesene Wall-Box (wenn vorhanden).

5.9     Soweit im Mietobjekt ein Internetzugang über WLAN (Wireless Local Area Network) besteht, ist der Mieter berechtigt, diesen Zugang selbst mit den von ihm angemeldeten Personen in dem Mietobjekt zu nutzen, aber er darf nicht unbefugten Dritten die Nutzung gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die ständige, tägliche und tatsächliche Verfügbarkeit und Nutzbarkeit des WLAN, ferner auch nicht die Geeignetheit oder die Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck, insbesondere keinen beabsichtigten beruflichen oder betrieblichen (wie etwa das Home Office). Das WLAN kann unterbrochen werden. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters zum WLAN ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter eine Inanspruchnahme fürchtet. Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (insbes. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Zugangsdaten wie Login und Passwort dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datentransfer erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Es besteht die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät des Mieters gelangt. Für solche Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter muss das WLAN in rechtlich einwandfreier Weise nutzen und darf es weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten benutzen. Es ist ausdrücklich untersagt, Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und / oder Film-Downloads über den WLAN-Zugang zu starten. Der Mieter stellt den Vermieter des Mietobjektes von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner rechtswidrigen Verwendung des WLANs beruhen, inklusive aller damit zusammenhängenden, dem Vermieter entstehenden Kosten bei der Inanspruchnahme und / oder Abwehr von rechtlichen Maßnahmen. Erkennt der Mieter einen eigenen Rechtsverstoß, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.

5.10   Der Mieter erhält das Mietobjekt in gereinigtem Zustand. Er wird darauf hingewiesen, dass es bei naturnah gelegenen Mietobjekten dennoch vorkommen kann, dass Spinnen oder Insekten im Mietobjekt oder seiner Umgebung auftreten, für die weder die Vermittlerin noch der Vermieter zur Verantwortung gezogen werden können. Wespennester hat der Mieter unverzüglich zur Anzeige zu bringen und der Vermieter entscheidet sodann in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, wie zu verfahren ist.

5.11   Weder die Vermittlerin noch der Vermieter haften dafür, dass ein Mietobjekt leise oder geräuscharm ist, insbesondere nicht, wenn das Mietobjekt in einem Wohngebiet mit normaler Nutzung durch Anwohner liegt. Die Vermittlerin oder der Vermieter haften auch nicht für Baulärm, Lärm auf der Straße oder sonstigen, durch Dritte verursachten Lärm.

6.      Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Die Vermittlerin und der Vermieter des Mietobjektes behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt auch wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und quantitative Nutzung von Wasser, Strom, Gas, Öl oder sonstige Brennmaterialien für die Heizung oder bei höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen. Die Vermittlerin ist berechtigt, in diesem Fall ein Ersatzmietobjekt zum Einsatz zu bringen und dem Mieter zu benennen.

7.       Rücktritt des Kunden; nicht in Anspruch genommene Mietleistung

7.1     Dem Kunden wird bei den von KF Touristik & Service GmbH vermittelten Mietverträgen vom Vermieter ein freiwilliges, vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Kunde kann vor Beginn der Mietzeit zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch gegenüber der Vermittlerin zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin, die insoweit empfangsbevollmächtigt für den Vermieter ist.

7.2     Tritt der Kunde als Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat der Vermieter, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Mieter, Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, die sich, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bemisst:

- bis zum 49. Tag vor Belegungsbeginn: 20 % des Mietpreises
- vom 48. bis 30. Tag vor Belegungsbeginn: 40 % des Mietpreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Belegungsbeginn: 60 % des Mietpreises
- vom 21. vor Belegungsbeginn bis Mietbeginn /bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises

Für Anreisen im Zeitraum 01.10.2024-13.12.2024, 05.01.2025-18.05.2025 und 06.10.2025-14.12.2025 gelten folgende Entschädigungspauschalen:

- bis zum 14. Tag vor Belegungsbeginn: kostenfrei
- ab 13. Tag vor Belegungsbeginn bis Mietbeginn /bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises.

Es ist dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils angewandten Pauschalen entstanden ist.

7.3     Nimmt der Mieter eine Mietzeit, die ihm der Vermieter ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten oder ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.

8.       Rücktritt wegen höherer Gewalt

8.1     Der Vermieter kann vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungen durch Ereignisse höherer Gewalt, wie etwa, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, Sturmfluten, Tsunamis, Überschwemmungen oder ähnliche Naturereignisse, Epidemien, Pandemien, politische Unruhen, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Streiks, auch von Leistungsträgern, zwingende staatliche Maßnahmen oder behördliche Sperrungen, die die Erfüllung der Mietleistung in unzumutbarer Weise behindern oder zeitweise zum Teil oder ganz unmöglich machen, beeinträchtigen oder drohen, zu beeinträchtigen. Zahlungen auf den Mietpreis werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus hat der Mieter nicht.

8.2     Der Vermieter ist berechtigt, im Falle des Eintritts der höheren Gewalt i. S. d. Ziffer 8.1 auch während der Mietzeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Mietleistungen keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass der Vermieter tatsächlich ersparte Aufwendungen hatte.

8.3     Anstatt nach Ziffer 8.1 vom Mietvertrag zurückzutreten, kann der Vermieter bei Eintritt höherer Gewalt bzw. bei Ausfall des Mietobjektes eine Umbuchung auf ein anderes Mietobjekt anbieten. Bei Annahme dieses geänderten Angebots erhält der Mieter eine geänderte Buchungsbestätigung. Die durch die Buchung einer anderen Unterkunft oder anderer Leistungen bedingten Mehrkosten trägt der Mieter selbst.

9.       Kündigung durch Vermieter wegen Verhaltens des Mieters

9.1     Der Vermieter kann die Nutzung des Mietobjektes bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters oder eines örtlichen Beauftragten des Vermieters vor Ortnachhaltig stört, oder wenn ein Kunde oder ein Mitreisender des Kunden sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Wohnung, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung oder die Verhaltensregeln für den Hund verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Mietobjekt durch den Kunden erheblich beschädigt wird.

9.2     Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Kabel beschädigt oder Abflüsse und Wasserzuläufe beschädigt oder verstopft sind.

9.3     Die Vermittlerin ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters auszusprechen.

10.     Haftung der Vermittlerin, Haftungsbeschränkung

10.1   Die Vermittlerin übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der Unterkunftsleistungen in dem Mietobjekt. Hierfür haftet der Vermieter als Vertragspartner des Kunden.

10.2   Die Vermittlerin haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden.

10.3   Die Vermittlerin haftet als Vermittlerin von touristischen Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Vermittlerin nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Vermittlerin ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermittlerin. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

11.    Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

11.1   Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert die Vermittlerin den         Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Webseite und im Datenschutzhinweis. Die Vermittlerin hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z.  B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag oder dem Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten des Kunden werden ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern seine personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse buchung@mein-berchtesgaden-urlaub.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2    Mit einer Nachricht an buchung@mein-berchtesgaden-urlaub.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12.    Schlussbestimmungen und Hinweise

12.1     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages und umgekehrt.

12.2      Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.3      Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Vermittlerin vereinbart.

12.4      Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/findet.

Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die Vermittlerin nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, hieran teilzunehmen.

Vermittlerin: KF Touristik & Service GmbH, Zum Steiner 9, 83483 Bischofswiesen, Tel.: +49(0)8652 978642, Fax: +49(0)8652 6556383, E-Mail: buchung@mein-berechtesgaden-urlaub.de; USt-IdNr.: DE349513047. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Einzelleistungen (Mietverträge über Ferienunterkünfte); Haftpflichtversicherung: Continentale Sachversicherung AG, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, E-Mail: info@continentale.de, Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland. Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

 

Für Objekte, die mit Hund gebucht werden, gelten folgende Verhaltensregeln für den Hund:

Die Vermietung von Ferienunterkünften mit Haustieren beruht auf einem hohen Maß an Vertrauen gegenüber unseren Gästen. Daher möchten wir Sie höflichst bitten, die folgenden Regeln während Ihres Aufenthaltes in unserer Unterkunft einzuhalten:

• Haben Sie stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner.

• Reinigen Sie Ihrem Hund die Pfoten und trocknen ihn bei Bedarf ab, bevor er die Unterkunft betritt.

• Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft.

• Die Nachbarschaft darf durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden.

• Hunde auf Sitzmöbeln jeglicher Art sind nicht gestattet.

• Hunde dürfen nicht in die Schlafzimmer.

• Ball spielen ausschließlich im Außenbereich der Ferienunterkunft.

• Grobe Verschmutzungen in Verbindung mit dem Hund (beispielsweise Fellhaare, Futterreste ...) sind vor Abreise durch den Mieter zu entfernen. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Rechnung bemisst sich am Grad der Verschmutzung.

• Futterplätze ausschließlich auf gefliestem Boden einrichten.

• Die "Hinterlassenschaften" des Hundes im Außenbereich der Unterkunft sind umgehend aufzunehmen und in einem gut verschlossenen Kotbeutel in der Mülltonne zu entsorgen. Der Garten vom Nachbarn ist keine Hunde-Toilette. Bitte nicht den Hund nur kurz vor die Tür lassen, damit er sich erleichtern kann.

• Herrichtung eines geeigneten und mit einer mitgebrachten Decke unterlegten Schlafplatzes für Ihren Hund.

• Das in der Unterkunft befindliche Inventar wie z.B. Decken, Kissen, Töpfe usw. darf nicht für den Hund zweckentfremdet werden.

• Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.

• Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang.

• Etwaige Beschädigungen, die durch den Hund verursacht wurden, sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

 

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